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Römisch-Katholische Kirche ArtikelDie Römisch-katholische Kirche (auch ca. Katholische Kirche genannt) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des Christentums und damit auch die zahlenmäßig größte Katholische Kirche.
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Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt angesehen, das gemäß römisch-katholischer Lehre von Petrus (Matthäus 16,18) auf alle seine Nachfolger in dem römischen Bischofsamt übergeht. Anders als westliche säkulare Staatsformen, bei denen demokratische Strukturen selbstverständlich geworden sind, ist die römisch-katholische Kirche deshalb hierarchisch strukturiert.
An der Spitze der römisch-katholischen Kirche steht der Papst. Er ist höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe Päpstliche Unfehlbarkeit).
Unter dem Papst kommen in hierarchischer Reihenfolge die Kardinäle, Bischöfe (Die Katholische Kirche ist regional organisiert, siehe Bistum), Priester, Diakone und schließlich die nicht geweihten Gläubigen (Laien).
Die Bischöfe sind Leiter der Ortskirchen, ihre Mitarbeiter sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein Pfarrer vorsteht. Für die geweihten Ämter (Ausnahme ständige Diakone) ist der Zölibat vorgeschrieben.
Daneben gibt es zahlreiche Gemeinschaftsformen, von losen Bewegungen über Säkularinstitute bis hin zu einer großen Zahl von Ordensgemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände in dem Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. In dem deutschen Raum bekannt ist z.B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100 Tausend Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber.
Eine deutsche Eigenheit ist die Tatsache, dass der Staat für die Kirche die Kirchensteuer erhebt, mit der die Kirche u.a. ihre sozialen Einrichtungen erhält.
Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat , vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst, so hat auch der Gottesdienst eine bestimmte Struktur, so dass es dem römisch-katholischen Christen möglich ist, an jedem Gottesdienst auch in dem Ausland teilzunehmen. Auch das römisch-katholische Kirchenjahr bietet stets wiederkehrende Feste und Gedenktage.
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- Dreifaltigkeit: Jesus als Sohn Gottes ist eines Wesens mit Gott selbst (s. Menschwerdung Gottes); Gott ist Vater (Jesu und der Menschen), Sohn (Gottes) und Heiliger Geist. Durch sein geschichtliches Leben und Wirken, seinen Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat der Sohn Gottes die Sünde der Welt auf sich genommen und den Weg zu Gott für alle Menschen geöffnet.
- Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht ca. der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein; sein Handeln ist jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar (siehe Theodizee-Frage).
- Die römisch-katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche bildet zusammen mit der Heiligen Schrift ihre Lehrgrundlage. Das Apostelamt wurde nahtlos durch Weihe mit Handauflegung von den Aposteln bis zu den heutigen katholischen Geistlichen weitergegeben (apostolische Sukzession).
- Sakramente: Gott schenkt den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die römisch-katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Versöhnung (Beichte), Krankensalbung, das Sakrament der Weihe, und Ehe. In den Sakramenten, vor allem in der Eucharistie, kommt die Kirche selbst als universales Heilssakrament zur Erscheinung.
- Endgericht und Leben nachdem Tod (Eschatologie): Die römisch-katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die (nachdem Maß der Gaben) verwirklichte Liebe sein. Die Erlösten empfangen paradiesisches, ewiges Leben in Gottesnähe ("Schau" Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Für jeden Menschen gibt es auch die Möglichkeit endgültiger Verlorenheit bei der Abkehr von Gott ("Hölle"). Die Hoffnung des Christusglaubens lässt sich jedoch nicht begrenzen.
- Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ein christuszentriertes Leben geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Gott ist besonders in Beziehungen zwischen Menschen erfahrbar, und da solche Beziehungen nachdem Tod nicht abbrechen müssen, kann die Beschäftigung mit solchen Vorbildern (Heiligen) sehr hilfreich sein. Die Heiligen gelten auch als Fürsprecher bei Gott, denn man geht davon aus, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Der Prozess der Heiligsprechung ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahrzehnte andauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Jesus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
- In der römisch-katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch in dem Läuterungszustand des Purgatoriums befinden, soll hiermit gedacht werden.
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Die Morallehre der römisch-katholischen Kirche ist seit den Anfängen geprägt von dem doppelten Bestreben, an den Forderungen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der fortbestehenden irdischen Realität durch Kompromisse Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus , Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich der Widerspruch meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in stets neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten (hier ist die römisch-katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit). Seit etwa 1968 (Enzyklika Humanae vitae , zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen) steht fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral in dem Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich stets wieder eindeutig in dem Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, "künstliche" Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität äußerst. Kompromisslos wird heute auch der Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen, Todesstrafe und Krieg abgelehnt.
Die römisch-katholische Moraltheologie geht davon aus, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprechen, sondern sein letzter und höchster Ausdruck sind. Darin erkennt sie die Basis für einen Dialog über ethische Fragen mit allen "Menschen guten Willens".
Siehe auch: Evangelische Räte
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Die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften wird gesucht und gepflegt, insbesondere mit der Evangelischen Kirche und den Östlich-Orthodoxen Kirchen sowie der Anglikanischen Kirche. Mit diesen Kirchen finden Absprachen und Kooperationen in dem Rahmen der christlichen Ökumene statt. Auch setzt man auf die friedliche Auseinandersetzung mit anderen Religionen, wie globale religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan zurückgehen.
Die römisch-katholische Kirche ist jedoch aufgrund ihres Kirchenverständnisses nicht Mitglied in dem Ökumenischen Rat der Kirchen. Aufgrund ihres Kirchen- und Eucharistie- und Amtsverständnisses ist die römisch-katholische Kirche gegen Interzelebration. Nach dem Ökumenischer Kirchentag 2003 gab es Sanktionen von Seiten der Römisch-Katholischen Kirche gegen einen Priester der an einem ökumenischen Abendmahl teilgenommen hatte, der jedoch nicht Teil des offiziellen Kirchentags war. Dies erklärt sich aus dem Verständnis der Heiligen Eucharistie (auch Heilige Kommunion genannt). Nach Ansicht der römisch-katholischen Kirche ist in priesterlich geweihtem Wein und Brot Jesus Christus real präsent (Realpräsenz ). Diese Auffassung vertreten auch die übrigen katholischen Kirchen sowie die Lutheraner. Allerdings unterscheidet sich die Auffassung der Lutheraner dahingehend, dass angenommen wird, die Realpräsenz sei ca. für die Dauer des Abendmahls vorhanden. Alle anderen evangelischen Kirchen lehnen die Realpräsenz ab und sehen in dem Abendmahl einen symbolischen Erinnerungsakt. Aus diesem Grunde verpflichtet die römisch-katholische Kirche ihre Mitglieder dazu, ca. an den Eucharistiefeiern der eigenen Kirche teilzunehmen und verbietet die Teilnahme von Nicht-Katholiken. Ca. in exakt beschriebenen Notfällen darf ein Priester das Sakrament Mitgliedern anderer Denominationen spenden (Lebensgefahr). Teile der Mitglieder der römisch-katholischen Kirche lehnen diese strenge Auffassung ab. 2004 hat der amtierende Papst in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia jedoch noch einmal die Bedeutung des Sakraments unterstrichen und dazu aufgerufen, jedem Mißbrauch vorzubeugen.
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Die Römisch Katholische Kirche und ihre jeweilige Landesentwicklung |
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